Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Geschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma STUDIO LINGUA d.o.o. mit Sitz in Zagreb, Kružna 44, Persönliche Identifikationsnummer (OIB): 49058252527, oder ihren registrierten Niederlassungen (nachfolgend kurz „Übersetzer“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend kurz „Auftraggeber“ genannt) der Übersetzung, Lektorierung oder einer anderen Dienstleistungen aus dem Tätigkeitsbereich, für welchen die Übersetzungsagentur STUDIO LINGUA d.o.o. beim Handelsgericht in Zagreb registriert ist. Ein Auftraggeber ist jede juristische oder natürliche Person, die eine Dienstleistung beim Übersetzer in Auftrag gibt. Durch die Bestellung von Dienstleistungen beim Übersetzer akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des Bestehens eines nachträglich unterzeichneten Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer haben die Bestimmungen jenes Vertrages in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Der Übersetzer verpflichtet sich, Übersetzungsdienstleistungen im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Bestellung sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Übersetzer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen und hat – sofern es während eines Projektes zu Änderungen kommt – den Auftraggeber auf schriftlichem Wege darüber in Kenntnis zu setzen.

 

PREISE UND ZAHLUNGSWEISE

Den vom Auftraggeber für die Übersetzungsdienstleistungen zu zahlenden Preis hält der Übersetzer in einem Kostenvoranschlag oder in einem vom Übersetzer erstellen Angebot über Übersetzungsdienstleistungen fest, welche dem Auftraggeber per elektronischer Post oder in einer anderen Form der schriftlichen Kommunikation übermittelt werden. Die kleinste Abrechnungseinheit für eine schriftliche Übersetzung beträgt 1 Normseite, die 1.500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) enthält, und für eine mündliche Übersetzung 1 Stunde. Jede begonnene Normseite der Übersetzung wird als ganze Normseite berechnet. Das Lektorieren und Korrekturlesen wird pro Normseite berechnet. Für Eilübersetzungen wird ein Eiltarif berechnet, welcher den Preis der Übersetzung um 50 % oder vereinbarungsgemäß erhöht. Als eilig gilt die Übersetzung von sechs Normseiten von einer Fremdsprache in die kroatische Sprache, vier Normseiten aus dem Kroatischen in eine Fremdsprache beziehungsweise von einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache, die an einem Tag erstellt werden, wobei nur Werktage in Betracht gezogen werden, ohne Einbezug des Tages, an welchem der Text in Empfang genommen wurde und des Tages, an dem die Übersetzung übermittelt wurde. Unter Werktagen sind alle Wochentage von Montag bis Freitag zu verstehen. Eventuelle Preisermäßigungen können ausschließlich direkt mit dem Übersetzer vereinbart werden und gelten für einzelne Projekte, sofern nicht anders in einem gesonderten Vertrag zwischen dem Übersetzer und Auftraggeber vereinbart. Der Übersetzer behält sich das Recht vor, die Zahlung bei Übernahme der Übersetzung vom Auftraggeber zu fordern, und sofern nicht anders vereinbart, spätestens 8 Tage ab Rechnungsstellung. Im Falle eines Zahlungsverzugs steht es dem Übersetzer frei, einen Verzugszins auf den Schuldbetrag zu berechnen und er hat das Recht, jegliche rechtlichen Schritte zur Eintreibung seiner Forderung einzuleiten. Sämtliche Übersetzungen, Materiale und Unterlagen, die der Übersetzer zur Ausführung der bestellten Dienstleistung erstellt hat, verbleiben bis zur Begleichung aller Forderungen des Übersetzers gegenüber dem Auftraggeber im Eigentum des Übersetzers. Der Übersetzer hat das Recht, zur Bestätigung der Ernsthaftigkeit des Auftrags eine Anzahlung in einem bestimmten Prozentsatz des geschätzten Wertes der Übersetzung oder den gesamten Angebotspreis für Übersetzungen im Voraus zu fordern. Der Übersetzer hat das Recht, dem Auftraggeber jegliche Kosten in Rechnung zu stellen, die in Verbindung mit der Durchführung der Übersetzung entstanden sind, wie zum Beispiel Bankgebühren, Postgebühren, Porto, Reisekosten, Beförderungskosten u. Ä. Schriftliche Angebote unterbreitet der Übersetzer auf Grundlage der übermittelten Dokumentation.

 

FRISTEN FÜR ÜBERSETZUNGEN UND LIEFERUNG SCHRIFTLICHER ÜBERSETZUNGEN

Übersetzte Texte werden dem Auftraggeber in den Räumlichkeiten des Übersetzers übergeben oder per E-Mail an die Adresse des Auftraggebers übermittelt. Sofern der Auftraggeber eine Übermittlung per Post, Einschreiben, Kurierdienst oder durch persönliches Kommen zum Sitz des Auftraggebers wünscht, hat der Auftraggeber die Kosten einer solchen Zustellung zu tragen. Die Übersetzungsfristen vereinbart der Übersetzer mit dem Auftraggeber und hält diese im Angebot oder dem Kostenvoranschlag fest. Die Fristen der Übersetzungserstellung beginnen am Tag der Angebotsannahme, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer nicht anders vereinbart.

 

RECHTE UND PFLICHTEN

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer auf dessen Antrag jegliche benötigte Literatur in jener Sprache zur Verfügung zu stellen, in welche übersetzt wird, welche als Hilfe beim Übersetzen jener Texte dienen wird, die eine Fachterminologie enthalten. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, dem Übersetzer Kontaktpersonen zu nennen, an die sich der Übersetzer im Falle von Zweifeln bezüglich der Fachterminologie wenden kann. Der Übersetzer hat das Recht, die Erstellung eines Angebots oder eines Kostenvoranschlags abzulehnen, sofern ihm der zu übersetzende Text nicht zur Einsicht übermittelt wurde. Der Auftraggeber hat das Recht, spätestens binnen sieben Tagen ab Übermittlung der Übersetzung einen eventuellen schriftlichen Einspruch gegen die übermittelte Übersetzung einzulegen, dies jedoch nur, sofern er all seine Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzer erfüllt hat. Der Übersetzer wird die vom Auftraggeber beanstandete Übersetzung innerhalb einer angemessenen Zusatzfrist korrigieren, sofern der Übersetzer befindet, dass die beanstandete Übersetzung dies erfordert. Der Auftraggeber kann keine Erstattung des gezahlten Übersetzungspreises für beanstandete Übersetzungen fordern, die der Übersetzer erstellt hat. Der Übersetzer ist verpflichtet, Übersetzungsfristen einzuhalten und die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Im Falle eines Verzugs ist der Übersetzer verpflichtet, den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen und ihm eine neue Frist anzubieten. Im Falle einer Stornierung des Übersetzungsauftrags ist der Auftraggeber zur Zahlung des Gesamtpreises der Übersetzung an den Übersetzer verpflichtet oder im Ausnahmefall, nach einer gesonderten schriftlichen Einwilligung des Übersetzers, zur Zahlung des Teils der Arbeit, welchen der Übersetzer bis zum Zeitpunkt der Absage bereits erledigt hat, und dies auf Grundlage einer vom Übersetzer ausgestellten Rechnung. Der Übersetzer hat das Recht, jegliche zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer abgeschlossenen Verträge sowie Aufträge des Auftraggebers durch die Zustellung einer schriftlichen Mitteilung und ohne besondere Begründung zu kündigen. Der Übersetzer ist befugt, seine Recht und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gänze und teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber ist nicht befugt, seine Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Übersetzers auf Dritte zu übertragen.

 

GARANTIE UND HAFTUNG

Der Übersetzer garantiert dem Auftraggeber, dass seine Übersetzungsdienstleistungen gewissenhaft, professionell und innerhalb der vereinbarten Frist erfüllt werden. Der Übersetzer garantiert die vertrauliche Behandlung von Informationen sowie die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, geistigem Eigentum, Patenten, ungeachtet dessen, ob diese registriert sind oder nicht. Da eine Übertragung per Internet niemals vollkommene Sicherheit bietet, kann auch der Übersetzer keinen absoluten Schutz von Informationen garantieren. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer jeglichen Schaden zu erstatten, der aufgrund von Forderungen, Verlusten oder Kosten entsteht, die aus jedweden Forderungen gegenüber dem Übersetzer hervorgehen, und dies aufgrund des Inhaltes irgendeines vom Übersetzer für den Auftraggeber übersetzen Dokuments. Sofern Schadensersatzforderungen gegenüber Studio Lingua d.o.o. beziehungsweise dem Übersetzer bestehen, so beschränken sich diese lediglich auf den Rechnungsbetrag für die erbrachte Dienstleistung, wenn nicht anders vereinbart. Studio Lingua d.o.o. haftet lediglich für vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden aufgrund grober Nachlässigkeit. Studio Lingua d.o.o. haftet nicht im Falle von höherer Gewalt oder für entgangenen Gewinn. Der Übersetzer haftet weder für den Inhalt von Dokumenten, die der Auftraggeber übermittelt hat, noch für die Folgen des übersetzen Inhaltes.

 

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Weder der Übersetzer noch der Auftraggeber haften für einen Verzug bei der Erfüllung ihrer Pflichten, zu welchem es ohne deren Verschulden beziehungsweise wegen höherer Gewalt oder aufgrund technischer Probleme (beispielsweise Probleme mit der Internetverbindung des Übersetzers) gekommen ist. Jegliche Mitteilungen oder irgendeine andere Art der Korrespondenz, die nach der Auftragserteilung erfolgen, sind in schriftlicher Form zu erstellen und per Post, Telefax oder elektronischer Post zu übermitteln.

 

COOKIES

Das Unternehmen Studio Lingua d.o.o. verwendet bei der Anwendung des Kontaktformulars, bei Angeboten und Bestellungen Cookies. Bei der Nutzung unserer Dienstleistungen und beim Ansehen unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab November 2009.

 

Mit der Bestellung von Dienstleistungen der Firma Studio Lingua d.o.o. erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Firma Studio Lingua d.o.o. das Logo der Firma des Auftraggebers auf ihrer Internetseite als Referenz verwendet.

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